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   BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19 (EP), Verb. m. 7 Ni 35/19 (EP)   

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BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19 (EP), Verb. m. 7 Ni 35/19 (EP) (https://dejure.org/2022,47357)
BPatG, Entscheidung vom 26.04.2022 - 7 Ni 28/19 (EP), Verb. m. 7 Ni 35/19 (EP) (https://dejure.org/2022,47357)
BPatG, Entscheidung vom 26. April 2022 - 7 Ni 28/19 (EP), Verb. m. 7 Ni 35/19 (EP) (https://dejure.org/2022,47357)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.09.2020 - X ZR 172/18

    Truvada

    Auszug aus BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    Ein Rechtsschutzinteresse ist in solchen Fällen nur zu verneinen, wenn eine solche Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (st. Rspr., zuletzt BGH GRUR 2021, 42, Rn. 7 - Truvada m. w. N.).

    Ungeachtet einer näheren Auseinandersetzung mit der im konkreten Einzelfall gewählten Form arbeitsteiligen Zusammenwirkens im Konzern ist das auch nach Patentablauf bestehende rechtliche Interesse des Chipherstellers, die Inanspruchnahme einer Abnehmerin abzuwenden - die Verletzungsklage gegen die Abnehmerin ist weiterhin anhängig -, der Klägerin zu 2 hier zuzurechnen, da sie als mit dem Chiphersteller verbundenes Unternehmen nur zu diesem Zweck die Nichtigkeitsklage erhoben hat (vgl. zur Berücksichtigung verbundener Unternehmen BGH GRUR 2021, 42, Rn. 9 - Truvada ).

  • BGH, 09.09.2010 - Xa ZR 14/10

    Windenergiekonverter

    Auszug aus BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    Jedoch besteht das Rechtsschutzinteresse an einer Patentnichtigkeitsklage grundsätzlich auch für den Fall fort, dass ein Patentinhaber eine bereits erhobene Verletzungsklage zurücknimmt, einen Verzicht auf eventuelle Ansprüche aus dem Patent aber nicht erklärt (vgl. BGH GRUR 2010, 1084, Rn. 10 - Windenergiekonverter ; GRUR 2020, 1074, Rn. 29 - Signalübertragungssystem ).

    Eine Verzichtserklärung, die das Rechtsschutzinteresse in der gegebenen Situation hätte entfallen lassen können, hat die Beklagte nicht abgegeben (vgl. BGH GRUR 2020, 1284, Rn. 51 - Datenpaketumwandlung ; GRUR 2010, 1084 - Windenergiekonverter ).

  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine Auslegung unterhalb des Wortlauts eines Patentanspruchs generell nicht zulässig ist; dies gilt insbesondere, wenn (wie im Fall des Streitpatents) der Beschreibung eine Schutzbegrenzung auf bestimmte Ausführungsformen nicht zu entnehmen ist (vgl. BGH GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport).
  • BGH, 11.08.2020 - X ZR 96/18

    Datenpaketumwandlung

    Auszug aus BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    Eine Verzichtserklärung, die das Rechtsschutzinteresse in der gegebenen Situation hätte entfallen lassen können, hat die Beklagte nicht abgegeben (vgl. BGH GRUR 2020, 1284, Rn. 51 - Datenpaketumwandlung ; GRUR 2010, 1084 - Windenergiekonverter ).
  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    Die Parteierweiterung auf Klägerseite ist nach ständiger Rechtsprechung wie eine Klageänderung nach § 263 ZPO zu behandeln (vgl. BGHZ 65, 264; BGH NJW 1989, 3225; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 263 Rn. 27).
  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17

    Patentfähigkeit einer Menüanordnung auf einem Bildschirm - Rotierendes Menü

    Auszug aus BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    Die Klägerin zu 3, die bereits im Januar 2020 die Klage zurückgenommen hat, ist im Kostenausspruch des Urteils hinsichtlich der Gerichtskosten noch zu berücksichtigen, weil die Klagerücknahme nicht den gesamten Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH GRUR 2020, 599, Rn. 69 - Rotierendes Menü ; BGH NJW-RR 1999, 1741).
  • BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein lediglich eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    Die Klägerin zu 3, die bereits im Januar 2020 die Klage zurückgenommen hat, ist im Kostenausspruch des Urteils hinsichtlich der Gerichtskosten noch zu berücksichtigen, weil die Klagerücknahme nicht den gesamten Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH GRUR 2020, 599, Rn. 69 - Rotierendes Menü ; BGH NJW-RR 1999, 1741).
  • BPatG, 08.12.2016 - 2 Ni 5/15
    Auszug aus BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    Da gegen die Beitretende eine auf Grundlage des Streitpatents geführte Verletzungsklage anhängig ist, wird damit ein neuer Prozess, d. h. eine eigene Klage der Beitretenden, die sie jederzeit (und zwar auch zu einem späten Zeitpunkt) selbst erheben kann, vermieden (vgl. BPatGE 32, 204, 205; BPatG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 2 Ni 5/15 (EP) unter Gründe I.1, juris Rn. 113).
  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit

    Auszug aus BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    Allerdings ist das Gericht gehalten, aufzuklären, in welchem Verhältnis die Hilfsanträge zu einem nicht ausdrücklich formulierten Petitum stehen sollen, einem formal vorrangigen Antrag nur teilweise zu entsprechen (BGH GRUR 2017, 57 - Datengenerator) .
  • BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94

    "Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach

    Auszug aus BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    Nach der BGH-Entscheidung "Tafelförmige Elemente" (BGH GRUR 1995, 342), auf die die Beklagte verweist, lässt sich das erforderliche Rechtsschutzinteresse nicht allein damit begründen, dass der Kläger Mehrheitsgesellschafter einer GmbH ist, die wegen Verletzung des Schutzrechts in Anspruch genommen wird.
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 223/88

    Zulässigkeit einer Revision gegen die Zurückweisung von Vorbringen einer am

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 13.07.2020 - X ZR 90/18

    Signalübertragungssystem

  • BPatG, 27.07.2023 - 7 Ni 21/20
    Der damit verbundene Gebührenvorteil für die Klagegebühr - die Beigetretene muss nicht gesondert die Klagegebühr entrichten (vgl. Senatsbeschluss vom 26. April 2022, 7 Ni 28/19 (EP) verb.
  • BPatG, 16.01.2023 - 7 Ni 18/20
    Der damit verbundene Gebührenvorteil für die Klagegebühr - die Beigetretene muss nicht gesondert die Klagegebühr entrichten (vgl. Senatsbeschluss vom 26. April 2022, 7 Ni 28/19 (EP) verb.
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